Gast
2024-05-22 15:45:37 UTC
Die Organisation Digitalcourage fordert ein Recht auf ein Leben
ohne Digitalzwang. Dieses soll im Grundgesetz festgeschrieben
werden
Immer mehr geschieht im alltäglichen Leben digital. Doch das birgt
auch Nachteile. Der Verein Digitalcourage fordert deshalb ein
Recht auf Leben ohne Digitalzwang. Dafür startet er am
Donnerstag eine Unterschriftenaktion. Der Verein setzt sich nach
eigenen Angaben für eine lebenswerte Zukunft im digitalen
Zeitalter ein und engagiert sich unter anderem für Datenschutz.
Eine Kernforderung der Petition ist die Aufnahme eines solchen
Rechts ins Grundgesetz.
Konkret lautet die Forderung, die an den Bundestag gerichtet ist,
dass es zu digitalen Angeboten wie Apps, digitalen Bahncards oder
der Onlinevergabe von Arztterminen auch immer nicht digitale
Alternativen geben muss. Denn nicht alle Menschen können oder
wollen auf Smartphone und Internet zugreifen. Digitalzwang
schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen
mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen, betont
Digitalcourage. Besonders bei der Nutzung von öffentlicher
Infrastruktur wie Post, Bahn oder Gesundheitsversorgung und der
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben müsse es analoge
Alternativen geben. Die Wahrnehmung von Diensten der
Grundversorgung dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, ob wir
bestimmte Geräte besitzen oder benutzen wollen, sagt Rena
Tangens, Gründungsvorstand des Vereins. Es brauche eine
Wahlfreiheit, erklärt Digitalcourage-Campaignerin Julia Witte.
Die FDP lehnt ein Grundrecht auf einen analogen Zugang zu
jeglichen Leistungen des Lebens ab, erklärt Maximilian Funke-
Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion der
taz. Innerhalb der SPD ist die Debatte um ein Recht auf ein
analoges Lebens noch nicht abgeschlossen.
Maik Außendorf, Sprecher für Digitalpolitik der Grünen
Bundestagsfraktion, betont gegenüber der taz das Prinzip der
Vertragsfreiheit in der Privatwirtschaft und damit auch das Recht
der Unternehmen, ihre Dienstleistungen ausschließlich digital
anzubieten. Für Sonderfälle wie etwa staatliche Unternehmen im
Verkehrssektor, müssen alle Leistungen einschließlich Fahrkarten,
auch analog verfügbar sein, erklärt Außendorf weiter.
https://taz.de/!6012019/
ohne Digitalzwang. Dieses soll im Grundgesetz festgeschrieben
werden
Immer mehr geschieht im alltäglichen Leben digital. Doch das birgt
auch Nachteile. Der Verein Digitalcourage fordert deshalb ein
Recht auf Leben ohne Digitalzwang. Dafür startet er am
Donnerstag eine Unterschriftenaktion. Der Verein setzt sich nach
eigenen Angaben für eine lebenswerte Zukunft im digitalen
Zeitalter ein und engagiert sich unter anderem für Datenschutz.
Eine Kernforderung der Petition ist die Aufnahme eines solchen
Rechts ins Grundgesetz.
Konkret lautet die Forderung, die an den Bundestag gerichtet ist,
dass es zu digitalen Angeboten wie Apps, digitalen Bahncards oder
der Onlinevergabe von Arztterminen auch immer nicht digitale
Alternativen geben muss. Denn nicht alle Menschen können oder
wollen auf Smartphone und Internet zugreifen. Digitalzwang
schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen
mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen, betont
Digitalcourage. Besonders bei der Nutzung von öffentlicher
Infrastruktur wie Post, Bahn oder Gesundheitsversorgung und der
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben müsse es analoge
Alternativen geben. Die Wahrnehmung von Diensten der
Grundversorgung dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, ob wir
bestimmte Geräte besitzen oder benutzen wollen, sagt Rena
Tangens, Gründungsvorstand des Vereins. Es brauche eine
Wahlfreiheit, erklärt Digitalcourage-Campaignerin Julia Witte.
Die FDP lehnt ein Grundrecht auf einen analogen Zugang zu
jeglichen Leistungen des Lebens ab, erklärt Maximilian Funke-
Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion der
taz. Innerhalb der SPD ist die Debatte um ein Recht auf ein
analoges Lebens noch nicht abgeschlossen.
Maik Außendorf, Sprecher für Digitalpolitik der Grünen
Bundestagsfraktion, betont gegenüber der taz das Prinzip der
Vertragsfreiheit in der Privatwirtschaft und damit auch das Recht
der Unternehmen, ihre Dienstleistungen ausschließlich digital
anzubieten. Für Sonderfälle wie etwa staatliche Unternehmen im
Verkehrssektor, müssen alle Leistungen einschließlich Fahrkarten,
auch analog verfügbar sein, erklärt Außendorf weiter.
https://taz.de/!6012019/